rennfahrerprämie - Reglement zur unterstützung der rennfahrerinnen und rennfahrer

Der Bicycle Club Walenstadt unterstützt Athletinnen und Athleten ab der Kategorie U13 mit einem finanziellen Beitrag gemäss nachfolgenden Bedingungen.

 

1. Anspruchberechtigt sind Athletinnen und Athleten ab Kategorie U13, die Mitglied des Bicycle Club Walenstadt sind.

2. Das jährliche Budget beträgt maximal CHF 1'000.00 pro Kalenderjahr.

3. Pro gefahrenes Rennen, welches regulär beendet wird, erhält die Athletin oder der Athlet eine Entschädigung von CHF 10.00. Wenn das maximale Budget gemäss Ziffer 2 ausgeschöpft wird, wird der finanzielle Beitrag prozentual gekürzt.

4. Wenn eine Athletin oder ein Athlet überrundet oder mit 80% Regel aus dem Rennen genommen wird, zählt das Rennen ebenfalls als regulär beendet. Wenn der Athlet das Rennen aufgibt (DNF) oder disqualifiziert (DSQ) wird, zählt das Rennen nicht. 

5. Ein Renntag gilt als 1 Rennen. Finden mehrere Rennen an einem Tag statt, so gilt dies als 1 Rennen. Etappenrennen mit beispielsweise 4 Renntagen gelten als 4 Rennen.  

6. Die Rennen des Fäh Power Cups sind von einer Entschädigung ausgenommen.

7. Die maximale Anzahl Rennen pro Athletin oder Athlet, die für eine Entschädigung berechtigen, ist limitiert auf 25 Rennen pro Saison. 

8. Ist für ein entschädigungsberechtigtes Rennen eine Lizenz notwendig, muss diese für den Bicycle Club Walenstadt gelöst sein.

9. Die Athletin oder der Athlet muss Mitglied des Bicycle Club Walenstadt sein. Das Trikot des Bicycle Club Walenstadt muss während des Rennens nicht zwingend getragen werden.

10. Die Entschädigung wird pro Saison ausbezahlt. Eine Saison gilt vom 1. November bis zum 31. Oktober des nachfolgenden Kalenderjahres. 

11. Wird die Athletin oder der Athlet positiv auf Doping getestet, wird keine finanzielle Unterstützung mehr ausgerichtet. Sollten bereits Zahlungen an die Athletin oder den Athleten erfolgt sein, kann der Bicycle Club Walenstadt diese zurückfordern.

12. Die Athletin oder der Athlet hat ihr/sein Gesuch unaufgefordert jeweils bis spätestens am 30. November an info@bcwalenstadt.ch zu senden. Das Gesuch enthält eine Zusammenstellung der gefahrenen Rennen, insbesondere Art, Datum, Ort und Resultat sind anzugeben, sowie die Kontoangaben der Athletin oder des Athleten.

13. Unvollständige und verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt.

 

Walenstadt, 08. Oktober 2023

Vorstand Bicycle Club Walenstadt

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